Volkomene, ergentzte vnd vnpartheyische Acta vnd Bericht, DEß jenigen, was einer wolbefugten vnd in Rechten gegründten alienation vnnd verenderung der Mäxlrainischen Freundtspergischen [et]c. Recht vnd Gerechtigkeiten halber, sowol bey der Röm. Kay. May. vnserm allergnedigsten Herrn, vnd vor deroselben Hochlöbl. Reichs Hof Rath, sub nomine praetensi Mandati inhibitorij & cassatorij: als was der Fürstl. Durchl. Hertzog Maximilian in Bayern [et]c. durch ordentlichen rechtmessigen Kauff, vnd sonst anderwerts bißhero fürgangen, auch sich noch vnerörtert helt, Zwischen dem Wolgebornen Hern Wolff Vetten vom Maxlrain, Freyherren zu Waldeck [et]c. vnbillich Beklagtem, an einem: So dann Herrn Christoffen Fugger dem Eltern, Freyherrn von Kirchberg vnd Weissenhorn [et]c. vnbefugten Clägern, andern theils