Johann Heinrich Gottlobs von Justi, Königl. Groß-Britannisch. und Churfürstl. Braunschw. Lüneburgischen Berg-Raths, und Ober-Policey-Commissarii in Göttingen, Anweisung zu einer guten Deutschen Schreibart und allen in den Geschäften und Rechtssachen vorfallenden schriftlichen Ausarbeitungen, zu welchem Ende allenthalben wohlausgearbeitete Proben und Beyspiele beygefüget werden