D. Joh. Leonhard Hauschilds, Jcti Dresdensis, Fürstl. Sachßen- Weimarschen, wie auch Fürstl. Brandenburg- Culmbachischen, resp. Raths und Hoffraths: Beyschrifften von Bauern und Frohnen, Und zwar Von deren ursprünglichen Bedeutung, der Rechts-Vermuthung natürlicher Freyheit wieder die Frohnen, und einigen Gewissens-Bedencken darüber, Nebst einer Vorrede von Beschaffenheit der gemeinen Klagen über die Justiz, Mit einem Register versehen