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Rechte, Rechtsbehelfe und Sanktionen im Unionsprivatrecht
註釋Obwohl viele Rechtsgebiete mittlerweile harmonisiert worden sind, regeln EU-Rechtsakte haufig nicht die Frage, welche Rechte, Rechtsbehelfe und Sanktionen zur Durchsetzung europaischen Rechts im nationalen Recht vorgesehen werden mussen. Andererseits ist zu beobachten, dass der EuGH den Schutz subjektiver (Unions-)Rechte schrittweise ausgebaut und ein eigenstandiges Sanktionssystem aufgestellt hat, das intensiv in die mitgliedstaatlichen Rechtsordnungen eingreift und diese uberlagert. Martin Ebers entwickelt vor diesem Hintergrund eine allgemeine Theorie der im Unionsrecht wurzelnden (subjektiven) Rechte. Ausserdem wird danach gefragt, wie ein Verstoss gegen unionsrechtliche Normen im nationalen (Privat-)Recht sanktioniert werden muss. Besonderes Augenmerk gilt dabei den Grundfreiheiten, dem Kartell- und Beihilferecht sowie dem Antidiskriminierungs- und Verbraucherrecht.