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Theorie und Praxis der Sozialen Marktwirtschaft, dargestellt anhand der Einflussnahmen des BDI auf die Kartellgesetzgebung von 1949 - 1973
註釋Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Politik - Politisches System Deutschlands, Note: 1,0, Freie Universität Berlin (Otto-Suhr-Institut), Veranstaltung: Politik und Wirtschaft im Politischen System der BRD, Sprache: Deutsch, Abstract: Als „Grundgesetz der Wirtschaft“ sah Ludwig Erhard das Kartellgesetz, das durch ein allgemeines Kartellverbot und eine Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen den freien Leistungswettbewerb befeuern und damit der Sozialen Marktwirtschaft zum Durchbruch verhelfen sollte. Sie war die „Zauberformel“ für den wirtschaftlichen Erfolg und Aufstieg breiter Gesellschaftsschichten in der jungen Bonner Republik. Während sowohl das Kartellgesetz als auch die Soziale Marktwirtschaft in der Öffentlichkeit mit dem Namen Erhard verbunden werden, geht die Konzeption in der Theorie auf die Vertreter des Ordoliberalismus um die prominentesten Köpfe Walter Eucken und Alfred Müller-Armack zurück. Aus den „konstituierenden und regulierenden Prinzipien“ (Eucken) der Theorie entstanden zwischen 1949 und 1957 die wichtigsten Gesetze und Institutionen, die sich fortan haben messen müssen an ihren Ansprüchen und stets Kritik ausgesetzt waren aufgrund ihrer Unvollkommenheiten. Diese Arbeit befasst sich mit der Wettbewerbsordnung, die, gegen Monopolismus und Vermachtung der Märkte gerichtet, Garant sein soll für die Freiheit und maximale Wohlfahrt des Menschen. Eine Schlüsselrolle spielt dabei der Staat, welcher die Durchsetzung des Ordnungsrahmens unabhängig von Einzelinteressen sicherstellen soll. Gleichzeitig soll er sich aber, ganz im Sinne einer liberalen Theorie, mit weiteren Interventionen zurückhalten und auf seine Kernaufgaben konzentriert bleiben. Es stellt sich also die Frage, ob ein Staat überhaupt den gewünschten Ordnungsrahmen durchsetzen kann? Ihm entgegen stellen sich Interessengruppen, die Einfluss auf die Gesetzgebungsprozesse nehmen wollen. Für diese Untersuchung soll beispielhaft der Einfluss des BDI auf die Kartellgesetzgebung untersucht werden, da der BDI als Vertreter der Industrieinteressen in starker Opposition zu dem Gesetz stand. Der Untersuchungszeitraum ist auf die Zeit von der Entstehung des Gesetzes ab 1949 bis zur 2. Novellierung 1973 mit der Einführung der Fusionskontrolle begrenzt. Im Gang der Untersuchung wird zunächst das theoretische Konzept des Ordoliberalismus dargestellt. In der anschließenden Analyse wird aufgezeigt, welche ordoliberalen Vorstellungen auf die Gesetzgebung eingewirkt haben, um dann die Einflussnahmen des BDI detailliert zu rekonstruieren und zu analysieren. Die Arbeit kommt zu dem Schluss, dass der Staat ökonomischen Machtzuwachs nur begrenzen, nicht aber im ordoliberalen Sinne aufhalten und zurückdrängen kann.