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Deß Loblichen Fürstenthumbs Steyer, Landt vnd Peindlich Gerichts Ordnung, Jm M.D.LXXIIII. Jar, verpessert, erleüttert, verglichen vnd auffgericht
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Vnnd ist inn drey vnderschiedliche Thail gesundert, Deren Erster Thail handlet das Malefitz, vnd was demselben anhengig ist, darumb Rechtlich das Leben, oder ein offentliche peinliche Leibsstraff mag verwirckt werden. Der ander Thail erklärt die Ordnung, Wie man das Malesitz Recht besitzen, darinnen Procediren, vnd dem Rechten gmäß die Vrtel formiren soll. Der dritte Thail helt inn sich, etliche Artickel von vnzuchten, so in Gericht begangen werden, vnd etlichen andern fällen, so das lautter Malesitz nitbetreffen
出版durch Michael Manger, 1583
URLhttp://books.google.com.hk/books?id=dpg4cPK04poC&hl=&source=gbs_api
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