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Christoph Hermann von Schweders ... Gründliche Nachricht von Gerichtlich- und aussergerichtlicher Anschlagung der Güther nach dem jährlichen Abnutz, Was dabey nicht allein von Richter, Commissarien ... und Parthen [sic], sondern auch ..., sowohl insgemein, als in specie in dem Hertzogthum Pommern und Fürstenthum Cammin in Acht zu nehmen ... ; Aus bewährten Auctoribus, sonderlich aber aus der täglichen Observantz, ehedem zusammengetragen ...
出版Kunckel, 1751
URLhttp://books.google.com.hk/books?id=e2XMPgAACAAJ&hl=&source=gbs_api