Christoph Hermann von Schweders ... Gründliche Nachricht von Gerichtlich- und aussergerichtlicher Anschlagung der Güther nach dem jährlichen Abnutz, Was dabey nicht allein von Richter, Commissarien ... und Parthen [sic], sondern auch ..., sowohl insgemein, als in specie in dem Hertzogthum Pommern und Fürstenthum Cammin in Acht zu nehmen ... ; Aus bewährten Auctoribus, sonderlich aber aus der täglichen Observantz, ehedem zusammengetragen ...