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Gründtliche vnd rechte Vnderweysung der CHIRVRGIAE oder Wundartzney: Nemlich, Von allerley Apostemen, Peulen und Geschwulsten. Item, Von allen frischen Wunden, vnd alten offenen Schäden. Wie man allerley Geschoß auß den Wunden gewinnen, vnd alle vnd jede Gebrechen und Zufell derselben verhüten vnd vertreyben sol. Wie man auch allerley gifftiger Thier Bisß vnd Stich, vnd sonderlich eines tobenden und rasenden Hunds, recht vnd wol sol heylen, damit dem Verwundten kein grössere beschwerung vnd andere gefahrt darauß erfolge. Deßgleichen von Beinbrüchen, von verrenckung der Gelenck, wie solche beschwerung erkannt, vnd die Bein künstlich eyngericht, zu recht gebracht, vnd curirt werden sollent Vnd letzlicht, von vielen vnd mancherley einfachen vnd vermischten Artzneyen, welche einem Wundartz notwendig zu wissen, vnd dieselben brauchen muß, so er anderß alle Gebrechen, welche eines menschen Leib plagen, vnd der Chirurgiae bedürffen, mit gutem Gewissen recht vnd künstlich vertreyben vnd curirn wil
出版Bey Georg Raben, vnd Sigmund Feyrabend, 1574
URLhttp://books.google.com.hk/books?id=gKP0oZOnFh8C&hl=&source=gbs_api
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