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Zuwanderung und Asyl, Integrationsfähigkeit und Fachkräfteeinwanderungsgesetz
註釋Die vorliegende Stellungnahme befasst sich − im Rahmen der Anhörung des Integrationsausschus-ses des Landtags Nordrhein-Westfalen am 22. März 2019 − mit dem Antrag der AfD-Fraktion vom 4. Dezember 2018 "Zuwanderung und Asyl sind grundsätzlich voneinander zu trennen. Die Landes-regierung muss sich auf allen Ebenen ausschließlich für eine qualifizierte Zuwanderung einset-zen". Der Antrag der AfD-Fraktion spricht den meisten Geflüchteten in Deutschland die Fähigkeit zur Integration in den Arbeitsmarkt ab und fordert die Trennung von Asyl und Zuwanderung. Zahl-reiche Aussagen im Antrag der AfD-Fraktion zum Analphabetismus, zu den Sprachkenntnissen und der Bildung der Geflüchteten entsprechen allerdings nicht dem Stand der vorliegenden Erkennt-nisse. Auch gehen inzwischen mehr als ein Drittel der Geflüchteten einer Beschäftigung nach, da-von gut die Hälfte als Fachkräfte, Experten oder Spezialisten. Die geforderte Trennung der Aufent-haltszwecke von Schutzbedürftigen und anderen Migrantengruppen ist geltendes Recht und wird auch durch den Entwurf der Bundesregierung für ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz nicht in Frage gestellt. Schließlich legt der Antrag der AfD-Fraktion nahe, dass die große Mehrheit der Ge-flüchteten keine legitimen Schutzansprüche geltend machen könne. Auch dies trifft nicht zu, zwei Drittel der Personen mit Fluchthintergrund haben einen anerkannten Schutzstatus, ein weiteres Fünftel befindet sich noch in den Asylverfahren.