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Das verwaltungsrechtlich organisatorische Verhältnis der strafverfolgenden Polizei zur Staatsanwaltschaft
註釋Die Rechtslage der Strafverfolgungsbehörden ist seit Inkrafttreten der StPO stets Gegenstand wissenschaftlicher Auseinandersetzung gewesen, wobei Einzelfragen und Reformvorschläge im Vordergrund standen. Das organisationsrechtliche Verhältnis der beiden Hauptbehörden zueinander hat kaum Beachtung gefunden. Überwiegend wird von einem gesetzlichen Auftragsverhältnis ausgegangen. Bei genauer Normauslegung ist festzustellen, daß die Inanspruchnahme der Polizei durch die Staatsanwaltschaft vielgestaltiger ist. So konnte ein klares Bild von Zuständigkeiten und Abhängigkeiten beider Behörden geschaffen werden, das es ermöglicht, auch streitige Einzelfragen, z.B. den Rechtsweg oder Leitungs- und Weisungsbefugnisse betreffend, zu klären, die die herrschenden Auffassungen nicht immer haltbar erscheinen lassen.