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Grundfragen der Verfassungsgerichtsbarkeit in Mittel- und Osteuropa
註釋Der vorliegende Band faih die Ergebnisse eines wissenschaftlichen Kollo­ quiums zusammen, das yom Institut im April 1997 aus AnlaB der Verab­ schiedung von Professor Helmut Steinberger als Mitdirektor des Instituts veranstaltet wurde. Steinberger ist der Thematik nicht nur durch seine friihere Tiitigkeit als Bundesverfassungsrichter verbunden, sondern er hat sich urn die Verfassungsrechtsentwicklung in Mittel- und Osteuropa in den letztenJahren besonders im Rahmen der Arbeiten der Venedig-Kom­ mission des Europarats verdient gemacht. An dem KoUoquium nahmen fuhrende Verfassungsrechtler aus Deutschland und den mittel- und ost­ europiiischen Staat en teil, darunter die Priisidenten einiger mittel- und osteuropaischer Verfassungsgerichte sowie mehrere Mitglieder des Bun­ desverfassungsgerichts. Vor dem Hintergrund des rasanten politischen und wirtschaftlichen Wandels seit dem groBen Umbruch der Jahre 1989/1990 war es Ziel des KoUoquiums, eine erste Zwischenbilanz des verfassungsrechtlichen Transformationsprozesses in Mittel-und Osteuropa zu ziehen. Gleichzei­ tig soUte untersucht werden, in welch em AusmaB die verfassungsgericht­ liche Praxis in den neuen Demokratien durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beeinfluBt worden ist und wo sie eigene Wege gegangen ist. In diesem Rahmen wurden mehrere Schwerpunktthemen be­ handelt (Rechtsstaatsprinzip, Grundrechte, verfassungsprozessuale Fra­ gen sowie Staatsrecht und internationale Beziehungen), die jeweils Gegen­ stand einfuhrender Referate von Mitarbeitern des Instituts sowie des Lehrstuhls von Herrn Professor Steinberger und kommentierender Stel­ lungnahmen der osteuropiiischen Experten mit anschlieBender Diskus­ stOn waren. Den AbschluB bildete eine Podiumsdiskussion, auf der die Bedeutung der westeuropiiischen Verfassungsrechtsprechung fur die Entwicklung verfassungsgerichtlicher Kontrollstandards in Mittel- und Osteuropa, aber auch die moglichen Ruckwirkungen der dortigen Verfassungsrecht­ sprechung auf Westeuropa diskutiert wurden.