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Grundrechte in einfachgesetzlichem Gewande
註釋English summary: Fundamental guarantees in the 'Grundgesetz' (Basic Law), such as the guarantee of the right to possess property, the freedom to form a coalition and broadcasting freedom are subject to change by the lawmaker. With this complementary aspect to the relationship between fundamental rights and simple law, the author has touched on a problem area which has been largely ignored in the field of basic constitutional rights. Martin Gellermann fills the gap by outlining fundamental rules for dealing with the norms of sub-constitutional law. German description: In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts taucht in unterschiedlichen Zusammenhangen immer wieder der Begriff der normativen 'Ausgestaltung der Grundrechte' auf, der auf eine positiv grundrechtsentfaltende Funktion des einfachen Gesetzgebers verweist. Grundlegende und ihn bindende Garantien des Grundgesetzes wie die des Eigentums, der Koalitions- oder der Rundfunkfreiheit werden hierdurch unversehens einem gestaltenden Zugriff der Legislative geoffnet. Mit dieser harmonischen Seite des Beziehungsgefuges zwischen Grundrechten und einfachem Recht ist ein grundrechtsdogmatisch noch weitgehend unerschlossenes Problemfeld angesprochen.Martin Gellermann fullt diese Lucke, indem er grundlegende Regeln fur den Umgang mit ausgestaltenden Normen des subkonstitutionellen Rechts entwirft. Seinen Ausgangspunkt bildet die Unterscheidung zwischen der subjektiv-abwehrrechtlichen und der ihr gegenuberliegenden so genannten objektiven Grundrechtsseite. Vor diesem Hintergrund untersucht er die Einsatzfelder einer Ausgestaltungsdogmatik, erarbeitet die Charakteristika ausgestaltenden Rechts und entwirft ein verfassungsrechtliches 'Anforderungsprofil', dem ausgestaltende Aktivitaten des Gesetzgebers zu ihrer Verfassungskonformitat genugen mussen. Der unter dem Stichwort der 'Umgestaltung' diskutierte Zugriff des Gesetzgebers auf den Bestand ausgestaltenden Rechts erfahrt eine eigenstandige Behandlung.