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Integrative Risikobegrenzung
註釋Die Bankenaufsicht hat in Deutschland im Laufe der Zeit eine Reihe von Normen zur Begrenzung der Erfolgsrisiken, die von Kreditinstituten eingegangen werden, geschaffen. Diese Normen bilden aber kein umfassendes und in sich konsistentes System, sondern es sind voneinander unabhangige spezielle Regelungen fOr ver schiedene Risikoarten, insbesondere das Adressenausfallrisiko und Marktpreis risiken wie Zinsrisiko, Wahrungsrisiko und sonstige Preisrisiken. Die einzelnen Risiken werden jeweils durch eine Risikome~gref1e abgebildet, und als Risikobegrenzungsgref1e wird das haftende Eigenkapital verwendet, das als Verlustausgleichspotential betrachtet wird. Die Mangel der geltenden Normen zur Begrenzung der bankbetrieblichen Erfolgsrisiken sind offensichtlich: Einerseits werden die Risikoursachen nicht vollstandig und hinsichtlich ihrer Inter dependenzen Oberhaupt nicht erfa~t, und andererseits nehmen mehrere Normen unabhangig voneinander Bezug auf das haftende Eigenkapital als Verlustaus gleichspotential. Nach einem einleitenden Teil A behandelt die vorliegende Schrift in Teil B grund satzliche Fragen bankaufsichtlicher Erfolgsrisikobegrenzungsnormen. Die Argu mentation wird auf eine praventive Solvenzsicherung ausgerichtet, und es wird gezeigt, wie die Erfolgsrisiken auf die im weitesten Sinne verstandene Transformationstatigkeit der Banken zurOckgefOhrt werden kennen. Die Anforde rungen an die Ausgestaltung einer integrierten Erfolgsrisikobegrenzungsnorm, die anschlief1end erarbeitet werden, nehmen Bezug auf den rechtstaatlichen Grund satz der Verhaltnismaf1igkeit, auf Wettbewerbsneutralitat, auf die VerfOgbarkeit der fOr die Bankenaufsicht relevanten Informationen und auf die Praktikabilitat einer integrierten Norm im laufenden Proze~ der Beaufsichtigung der Kredit institute.