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Unvollständige Inanspruchnahme von Grundsicherungsleistungen
Elisabeth Artmann
Sarah Bernhard
Michael Oberfichtner
出版
Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit
, 2023
URL
http://books.google.com.hk/books?id=lvtc0AEACAAJ&hl=&source=gbs_api
註釋
Mit dem Bürgergeld hat der Gesetzgeber die einjährige Karenzzeit eingeführt: Für die Wohnkosten entfällt im ersten Jahr des Bürgergeld-Bezugs die Prüfung der Angemessenheit, sie werden also vom Jobcenter übernommen, und zusätzlich gelten anfangs höhere Freibeträge für Vermögen. Dadurch fällt das Bürgergeld im ersten Jahr für manche Personen großzügiger aus und federt soziale Härten für diesen Teil der Betroffenen ab. Mit dem gleichen Ziel erhielten Personen, die von der Arbeitslosenversicherung in die Grundsicherung übergingen, von 2005 bis Ende 2010 für bis zu zwei Jahre nach dem Ende des Arbeitslosengeldbezugs einen befristeten Zuschlag zur Grundsicherung. Dieser Zuschlag wurde im Rahmen von Einsparmaßnahmen abgeschafft. Um bis 2010 den Zuschlag zu bekommen, musste im Antrag auf Arbeitslosengeld II der vorherige Arbeitslosengeld-Bezug angegeben und nachgewiesen werden. Der Zuschlag betrug zwei Drittel des Unterschieds zwischen vorherigem Arbeitslosengeld (+ ggf. Wohngeld) und dem Arbeitslosengeld II. Im ersten Jahr nach dem Ende des Arbeitslosengeldbezugs war er für Alleinstehende auf 160 Euro und für Paare auf 320 Euro plus 60 Euro je Kind beschränkt, im zweiten Jahr halbierten sich Zuschlag und Obergrenzen. [...].