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Der Beseitigungsanspruch als Fehlerfolge des rechtswidrigen Verwaltungsakts
Peter Baumeister
出版
Mohr Siebeck
, 2006
主題
Law / Constitutional
ISBN
3161485602
9783161485602
URL
http://books.google.com.hk/books?id=m00_1QSUpBQC&hl=&source=gbs_api
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註釋
English summary:
German administrative law has a large number of rules which ensure that, in spite of their illegality, administrative acts do not need to be rescinded. Since these rules were created, there have also been a large number of objections from a constitutional standpoint. In this work, Peter Baumeister attempts to cover the entire subject. He does this from the standpoint of entitlement, which is violated by the administrative act. As a reaction, this violation of the law results in the right to the abatement of a nuisance, the basis of which, according to the author, can always be found in fundamental rights as the entitlement of each person to defend himself. Against this backdrop, and after defining the preconditions of illegality and violation of the law, the author takes a critical look at the individual legal restrictions to and exclusions of the right to the abatement of a nuisance, taking the guidelines of European Community law into consideration.
German description:
Das deutsche Verwaltungsrecht (einschliesslich des Sozial- und Finanzverwaltungsrechts) kennt eine Vielzahl von Fehlerfolgenregelungen fur den rechtswidrigen Verwaltungsakt: Neben den materiellrechtlichen Vorschriften uber seine Aufhebung, die Unbeachtlichkeit von Fehlern und die verschiedenen Moglichkeiten der Heilung oder Nachbesserung finden sich zudem prozessuale Vorschriften. Gegen die betreffenden Normen werden seit ihrer Schaffung eine Vielzahl verfassungsrechtlicher Bedenken erhoben. Peter Baumeister unternimmt den Versuch, die Gesamtthematik ausgehend vom subjektiven Recht, das durch den Verwaltungsakt verletzt wird, zu durchdringen. Die Rechtsverletzung lost als Reaktion einen Beseitigungsanspruch aus, dessen Grundlage nach Einschatzung des Autors, die durch Uberlegungen zum Verhaltnis von einfachrechtlichen subjektiven Rechten und den Grundrechten gestutzt wird, stets in den Grundrechten als subjektiven Abwehrrechten zu sehen ist. Vor diesem Hintergrund werden - nach Klarung der Voraussetzungen der Rechtswidrigkeit und der Rechtsverletzung - die einzelnen gesetzlichen Beschrankungen und Ausschlusse des Beseitigungsanspruchs unter Berucksichtigung gemeinschaftsrechtlicher Vorgaben der kritischen Prufung unterzogen. Das im Schrifttum verbreitete Verdikt der Verfassungswidrigkeit wie auch das der Gemeinschaftsrechtswidrigkeit erweist sich dabei, von Ausnahmen im Planfeststellungsrecht abgesehen, als meist uberzogen. Andererseits belegt die Untersuchung die Notwendigkeit zu zahlreichen Anderungen der Auslegung des einfachen Rechts.