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Das Sondervotum beim Bundesverfassungsgericht
註釋Richterinnen und Richter konnen seit Dezember 1970 abweichende Meinungen zu Senatsentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts abgeben. Nach einer sehr langen, bis in das Jahr 1877 zuruckreichenden, politischen und akademischen Diskussion um die Einfuhrung dieses Instruments, ist das Sondervotum nunmehr seit uber 50 Jahren etabliert. Matthias K. Klatt bietet eine empirische Analyse der Praxis des Gerichts an und bestimmt die Funktionen des Sondervotums.