Wer als Erwachsener wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten nicht mehr selbst wahrnehmen kann, erhält von Amts wegen oder auf seinen Antrag einen Betreuer, den das Betreuungsgericht bestellt. Dem Betroffenen wird damit für die Angelegenheiten, die er nicht mehr selbst besorgen kann, ein Betreuer als gesetzlicher Vertreter zur Seite gestellt. Das Wohl des hilfsbedürftigen Menschen steht dabei immer im Vordergrund. Von der Betreuerbestellung oder der Anordnung einer rechtlichen Betreuung wird dann abgesehen, wenn die Angelegenheiten des Betreuten durch einen Bevollmächtigten besorgt werden können oder wenn andere Hilfen ausreichend sind.
Rechtliche Betreuung geht jeden etwas an. Circa 1,3 Millionen Menschen stehen in Deutschland unter rechtlicher Betreuung, Tendenz steigend. Jeder kann durch eine schwere Krankheit oder einen Unfall unerwartet in eine Situation geraten, in der auf fremde Hilfe angewiesen ist. Deshalb ist es wichtig, sich in diesem Fall rechtzeitig über das Thema Betreuungsrecht zu informieren und durch entsprechende Vorsorgevollmacht oder Verfügung die größtmögliche Selbstbestimmung in Notlagen zu bewahren.
Dieser Ratgeber will allen Beteiligten, dem Betreuten und dem Betreuer, bei den täglichen Herausforderungen helfen. Sie erfahren u.a.,
- wann ein Betreuer bestellt werden darf,
- wie der Betreuer vom Gericht bestellt wird,
- welche rechtlichen Auswirkungen die Betreuung hat,
- wie die Betreuung geführt wird,
- welche Aufgaben, Rechte und Pflichten der Betreuer hat,
- welche Zwangsmaßnahmen im Rahmen der Betreuung zulässig sind,
- wie man durch eine Betreuungsverfügung vorsorgen kann.
Ein Ratgeber für Betroffene und potenzielle Betreuer mit zahlreichen Praxistipps und verständlichen Handlungsanleitungen.