Copey vnd Abtruck Mandati Deß Durchleuchtigsten, Großmächtigsten Fürsten vnd Herrn, Herrn GVSTAVI ADOLPHI, Der Schweden, Gothen vnd Wenden Königs, GroßFürsten in Finland, Hertzogen zu Ehesten vnd Carelen, Herrn vber Jngermanlandt, [et]c. Wegen Befrey- vnd Versicherung der reysenden vnd handthierenden Persohnen, Waaren vnd Güttern, deß Feldbawes, Ackerleut vnd Posthalten, dieselbige bey Vermeydung vnnachläßlicher Leib vnd Lebens Straff, nicht zubeleydigen, oder anzugreiffen Gegeben zu Ritzingen, den 16. Martii, S.V. Anno 1632. Auß dem Original nachgedruckt