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Zur förderdiagnostischen Begutachtung in Sachsen und anderen Bundesländern
註釋Inhaltsangabe:Einleitung: Die vorliegende Arbeit zum Thema „Förderdiagnostische Begutachtung“ fertigte ich im Zeitraum Mai – August 2002 im Rahmen der ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Förderschulen an. Während eines Seminars mit dem Gegenstand der Qualitativen Sozialforschung wurde ich von Herrn Dr. Jogschies daraufhin angesprochen, an einem Projekt mitzuarbeiten, welches sich der Qualität und den Strukturen von Fördergutachten und –plänen in Deutschland widmet. Der wesentliche Teil der Arbeit bestand zunächst darin, mich mit Hilfe des Computerprogramms „ATLAS/ti 4.1“ mit meiner Arbeitsgrundlage zu beschäftigen: Einer Umfrage des Comenius Institutes Radebeul. ATLAS/ti wurde zunächst innerhalb eines universitären Forschungsprojektes entwickelt und schließlich als Kommerzielle Version auf dem freien Markt verkauft. Es handelt sich dabei um Software zur qualitativen Datenanalyse. Damit war es mir im Vorfeld möglich, das digitalisierte Datenmaterial zu codieren, die textuellen Daten also qualitativ zu analysieren, interpretieren, sortieren und zu verwalten. All diese Vorarbeit war notwendig, um mich umfassend mit dem eigentlichen Kern beschäftigen zu können. 2001 wurde durch das Comenius Institut Radebeul eine Umfrage an alle Bundesländer gestartet, die eruieren sollte, inwieweit mit Fördergutachten und –plänen in Deutschland gearbeitet wird, welche Prozesse dabei ablaufen, wer beteiligt ist usw. Diese Arbeit soll nun dazu dienen, diese Umfrage auszuwerten, um daraufhin feststellen zu können, welche Standards, welche Leitlinien in den verschiedenen Bundesländern existieren, wenn es darum geht, Kinder und Jugendliche förderdiagnostisch zu begutachten, eine Entscheidung über ihren weiteren Bildungsweg zu geben. Dazu erscheint es mir zunächst notwendig, Fachleute zu befragen, welche theoretischen Grundlagen es dafür gibt, ob eventuell bereits fertige Konzepte existieren oder der Förderschullehrer, welcher sich in der Praxis befindet, vielmehr auf sich allein und seinen gesunden Menschenverstand gestellt ist. Abschließend möchte ich darauf eingehen, inwieweit sich Sachsen in all diese Prozesse eingliedern lässt, wobei vor allem die rechtlichen / gesetzlichen Rahmenbedingungen eine Rolle spielen sollen. Vorwiegend konnte ich dazu die Sonderschulverordnung zu Rate ziehen, ebenso das Schulgesetz für Sachsen. Mit dem Kapitel „Ausblick und Zusammenfassung“ möchte ich darüber hinaus versuchen, perspektivisch Aussagen von Lehrern bezüglich [...]