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Rechtsschutz gegen verzögerte Gerichtsverfahren in Europa
註釋Gerichtsverfahren können dauern - wirklich lang. In praktisch allen europäischen Staaten treten regelmäßig ungebührliche Verfahrensverzögerungen auf. Für Betroffene geht es oft um die wirtschaftliche Existenz, persönliche Schicksale stehen hinter zahlreichen Rechtsstreitigkeiten. Dabei ist das Recht auf eine angemessene Verfahrensdauer Bestandteil des Rechtsstaatsprinzips und des Gebots effektiven Rechtsschutzes. Bereits seit Jahrzehnten findet sich das Recht auf ein Verfahren ohne ungebührliche Verzögerungen in Artikel 6 Absatz 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Erst mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in der Rechtssache Kudla im Jahr 2000 hat jedoch eine Verknüpfung der materiell-rechtlichen Garantie des Artikels 6 Absatz 1 EMRK mit der verfahrensrechtlichen Garantie des Artikels 13 EMRK stattgefunden. Seither entnimmt der EGMR Artikel 13 EMRK das subjektive Recht auf einen effektiven Rechtsschutz gegen überlange Gerichtsverfahren. Heike Berth zeichnet die Anforderungen an das nationale Verfahrensrecht nach, aufbauend auf dem Kudla-Urteil und zahlreichen weiteren Entscheidungen des EGMR. Sie untersucht und vergleicht die Rechtsordnungen von 20 europäischen Staaten auf das Vorhandensein entsprechender Rechtsbehelfe und analysiert weiter, in welcher Art und Weise sie dem Gebot des Artikels 13 EMRK gerecht werden. Wie weit ist effektiver Rechtsschutz auf nationaler Ebene heute gediehen?