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Kürzungsregelungen bei Haftungshöchstsummen
註釋English summary: If the damages resulting from a major catastrophic event exceed the amount the liable party has to pay irrespective of the party at fault, the claims of the person who suffered the damage are reduced proportionately. These reduction statutes are however often not practical. Philipp S. Fischinger discusses feasible alternatives and advocates a socialized damages scheme. German description: Gefahrdungshaftungstatbestande sehen als Ausgleich fur die reduzierten Haftungsvoraussetzungen oft Regelungen vor, die die Einstandsverantwortlichkeit auf einen Hochstbetrag beschranken (sogenannte Haftungshochstsummen). Das macht Normen erforderlich, die die Verteilung der Haftungssumme regeln, wenn die eingetretenen Schaden diese Summe ubersteigen (sogenannte Kurzungsregelungen). Pars pro toto seien die 88 S. 2 AMG, 12 Abs. 2 StVG, 15 S. 2 UmweltHG genannt. Philipp S. Fischinger setzt sich ausfuhrlich mit der bislang kaum erorterten Frage auseinander, ob diese Kurzungsregelungen im Fall eines Grossschadensereignisses einem aStresstest standhalten wurden. Er zeigt auf, dass und warum dies nicht zu erwarten ist, und erortert deshalb verschiedene Regelungsalternativen de lege ferenda. Dabei pladiert er fur eine teilweise aSozialisierung der entstandenen Schaden durch Verlagerung auf die Allgemeinheit und unterbreitet einen entsprechenden Gesetzesvorschlag.