Über das Spannungsverhältnis zwischen Lebensschutz und Selbstbestimmungsrecht am Lebensende wird seit Jahrzenten diskutiert. Auch heute noch muss aber in den Fällen über den Beginn oder die Aufrechterhaltung lebenserhaltender Therapie entschieden werden, in denen der Patientenwille unbekannt ist.
Diese Arbeit untersucht, wann die für die Lebenserhaltung der Betroffenen notwendigen Eingriffe medizinisch indiziert sind. Die Untersuchung zeigt, dass die medizinische Indikation eine bedeutende Säule der Rechtmäßigkeit medizinischer Eingriffe auch am Lebensende darstellt. Wird die Indikation jedoch verneint, kann dies zu Konflikten mit dem Lebensschutz führen. Diese könnten nach dem Grundsatz "dubio pro vita" in der Weise gelöst werden, dass bei Unkenntnis über den Patientenwillen stets der Lebensverlängerung der Vorrang einzuräumen sei. Neben grundlegenden Ausführungen zur Bedeutung und zum Inhalt der Indikation stellt der Autor diesem Grundsatz ein Modell entgegen, wonach sich die Therapieentscheidung nach der medizinischen Indikation zu richten hat, bei deren Stellung subsidiär auch "allgemeine Wertvorstellungen" zu berücksichtigen sind.