登入選單
返回Google圖書搜尋
Popularklagen im Privatrecht
註釋English summary: Axel Halfmeier studies how the phenomena of popular action and legal action taken by an association, both of which exist in German private law, can be classified dogmatically and how they must be dealt with in procedural law. The issue here is the right of action with which an objective legal control is carried out in forms of private law. For this reason, the author gives a clear definition of the difference between popular action and legal action taken by an association and the enforcement of individual claims. He begins by dealing with the objective legal control in the form of the actio popularis . He then examines the current popular action in patent law and trademark law as well as legal action taken by associations, in particular in relation to consumer protection law and competition law. The author describes the common structural problems of these forms of action and provides them with a new solution on the basis of the law in force. German description: Instrumente des kollektiven Rechtsschutzes stehen immer wieder im Mittelpunkt der prozessrechtlichen Diskussion. Axel Halfmeier befasst sich mit der Frage, wie die im deutschen Privatrecht vorhandenen Phanomene der Popularklage und der Verbandsklage dogmatisch einzuordnen sind und wie sie prozessrechtlich behandelt werden mussen. Bei diesen Phanomenen handelt es sich um Klagebefugnisse, mit denen keine individuellen Vermogenspositionen durchgesetzt werden, sondern eine objektive Rechtskontrolle in privatrechtlichen Formen durchgefuhrt wird. Daher grenzt der Autor die Popular- und Verbandsklage deutlich von der Durchsetzung individueller Anspruche - etwa in Form einer Sammelklage - ab. Zunachst behandelt er die schon im romischen Recht bekannte objektive Rechtskontrolle in Form der actio popularis . Anschliessend werden die heute existierenden Popularklagen im Patent- und Markenrecht sowie die Verbandsklagen insbesondere des Verbraucherschutz- und Wettbewerbsrechts untersucht. Der Autor zeigt die gemeinsamen Strukturprobleme dieser Klageformen auf und fuhrt sie einer neuartigen Losung auf Basis des geltenden Rechts zu. Dabei geht es u. a. um die Klagebefugnis, um die Wirkung mehrfacher oder zeitlich aufeinanderfolgender Klagen sowie um die Dispositionsbefugnisse der Parteien in einem Popular- oder Verbandsklageprozess. Ausserdem werden rechtspolitische Vorschlage fur eine einheitliche Regelung der objektiven Rechtskontrolle im Privatrecht gemacht.