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註釋Die "Einführung in die Rechtswissenschaften" stellt als Teil der Studieneingangs- und Orientierungsphase den ersten wichtigen Zugang der Studierenden zu Grundfragen des Rechts dar. Damit soll den Studierenden bereits am Beginn des Studiums eine fachübergreifende Orientierung über die Anforderungen im Wirtschaftsrechtsstudium und über wichtige Grundbegriffe des Privatrechts und des öffentlichen Rechts samt ihrer ideengeschichtlichen Grundlagen geboten werden. Diese Grundbegriffe stellen das unentbehrliche "Handwerkszeug" dar und werden die Studierenden nicht nur durch ihr gesamtes Studium, sondern auch durch die weitere Berufslaufbahn begleiten.