Die Arbeit befasst sich mit der Bestechung und Bestechlichkeit von Bundestagsabgeordneten. Den Schwerpunkt bilden die Darstellung und kritische Auseinandersetzung mit der 2014 reformierten Regelung des § 108e StGB. Als problematisch wird insbesondere die Beschränkung des Vorteilsbegriffs in Absatz 4 identifiziert. Hieran anknüpfend untersucht die Verfasserin, welche Gestaltungsmöglichkeiten das akzessorische Strafrecht bietet und inwieweit diese als Alternative zur Beschränkung des Vorteilsbegriffs in Betracht kommen.