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Kaiserlicher Hofrat und kaiserliche Herrschaft unter Karl V. (1520-1556)
註釋Als Karl V. 1520 die Regierung des Heiligen Romischen Reichs deutscher Nation ubernahm, sah er sich nicht nur mit komplexen politischen Fragen konfrontiert. Ihn erreichten auch Tausende Gesuche von Herrschaftstragern und Einzelpersonen, die sich auf der Suche nach Recht und Gerechtigkeit, Schutz, Hilfe und Forderung an das Reichsoberhaupt wandten und einforderten, was zu den zentralen Aufgaben des vormodernen Herrschers gehorte. Altere Traditionen aufnehmend und doch ganz auf dem Boden der Neuzeit stehend, etablierte die Administration des Kaisers einen Rat, der sich dieser Anliegen annahm. Damit waren zugleich Voraussetzungen geschaffen, die noch den spateren Reichshofrat - eines der beiden Hochstgerichte des Reichs - pragen sollten. Aus bisher kaum berucksichtigtem Archivmaterial und weiteren Quellen rekonstruiert Eva Ortlieb Geschichte, Besetzung und Tatigkeit des kaiserlichen Hofrats. Auch wenn die Hofrate nicht die grossen politischen Themen der Zeit debattierten, legten sie doch ein wichtiges Fundament fur die kaiserliche Herrschaft im Reich.