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die Entwicklung eines Staatskirchenrechts von seinen Anfängen bis zum Ende des alten Reiches
出版Mohr Siebeck, 2001
主題Religion / Christianity / HistoryReligion / Christian Church / History
ISBN31614766549783161476655
URLhttp://books.google.com.hk/books?id=w38BBdFjydwC&hl=&source=gbs_api
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註釋English summary: The ius reformandi defines the right of temporal authorities to regulate religion in their state. It developed not directly in the Middle Ages, as many believe, but mainly as a result of the interaction between theology, theoretical jurisprudence and legal policy and in what can be seen as three major periods: prior to the Religious Peace of Augsburg in 1555, up to the Peace of Westphalia in 1648 and then until the Holy Roman Empire ceased to exist in 1806. In this work, which is divided into three main parts corresponding to the three phases of development and considers all the significant sources, the author provides an historical survey of the development of the most important rights pertaining to the established churches in the Holy Roman Empire. German description: Das ius reformandi ist das Recht der weltlichen Obrigkeit, die Religionsverhaltnisse im Staate zu regeln. Da es im heutigen deutschen Recht fortlebt als das Recht des Staates, Religionsgemeinschaften zu Korperschaften des offentlichen Rechts zu erheben, ist seine historische Entwicklung auch fur heutige Auslegungsfragen von Bedeutung. Das ius reformandi hat keine direkten Wurzeln im mittelalterlichen 'landesherrlichen Kirchenregiment'. Es bildete sich vielmehr im Wechselspiel von Theologie, theoretischer Jurisprudenz und Rechtspolitik in drei grossen Phasen heraus: Zunachst formte es sich im Streit um die Berechtigung der Reformation zwischen 1521 und 1555. Es war ein doppelgesichtiges Recht von Religionsfreiheit und Religionsbann, wobei die Religionsfreiheit der Reichsstande am weitesten ging, der Religionsbann aber die Untertanen am hartesten traf. Dies wurde nur durch das Auswanderungsrecht als erstes verbrieftes Individualgrundrecht gemildert. Sodann festigte es sich als Religionseinfuhrungsrecht der Obrigkeit zwischen 1555 und 1648, wozu das Schlagwort 'cuius regio, eius religio' verbreitet wurde, obwohl in vielen Territorien dieses wichtigste ius circa sacra von den Landstanden eingeschrankt werden konnte. Von 1648 bis 1806 mussten Juristen beider Konfessionsparteien das ius reformandi neutralisiert uminterpretieren in das Recht der Obrigkeit, den Religionsgemeinschaften einen ihnen angemessenen und dem Staate nutzlichen Status zuzuerkennen. Bernd Christian Schneider gibt zwischen 'Praludium' (zum Spatmittelalter) und 'Postludium' einen weitgespannten und doch tiefgreifenden, alle wichtigen Quellen berucksichtigenden historischen Uberblick uber die Entwicklung des wichtigsten Staatskirchenrechts im Heiligen Romischen Reich.