Joh. Ulr. Freyherrn von Cramer Kayserl. und des Reichs- Cammer- Gerichts-Assessoris, Wetzlarische Nebenstunden, worinnen auserlesene beym Höchstpreißlichen Cammergericht entschiedene Rechts-Händel zur Erweiter- und Erläuterung der teutschen in Gerichten üblichen Rechts-Gelehrsamkeit angewendet werden