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Integrationsrecht
註釋Innerhalb der Rechtsordnung hat sich das Integrationsrecht als eigenstandiges Rechtsgebiet herausgebildet, das sich als Querschnittsmaterie vor allem im Verwaltungsrecht, aber auch rechtsgebietsubergreifend manifestiert. Zudem lasst es sich auf verfassungsrechtliche sowie unions- und volkerrechtliche Direktiven zuruckfuhren. Durch eine rechtswissenschaftliche Kategorisierung und Prinzipienbildung sowie die Auflosung von Wertungswiderspruchen und Entwicklungsverzogerungen bringt Sina Fontana dieses Rechtsgebiet auch im Hinblick auf eine fortgesetzte harmonische Rechtsentwicklung in eine koharente Ordnung. Daraus ergeben sich normative Grundannahmen, von denen ausgehend sich das Integrationsrecht innerhalb einer integrativen Rechtsordnung mit eigenstandiger Integrationswirkung verwirklicht.