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ARCHITECTVRA RECREATIONIS, Das ist: Von Allerhand Nutzlich: vnd Erfrewlichen Civilischen Gebäwen: Jn vier Vnterschidliche Hauptstuck eingetheilt. Erstlich, wie man für die Privat Personen, vnd Burgersleut, so wol jnn: als auch ausserhalb der Statt, angenehme Wohnhäuser, beneben vnd zugenehmer Recreation, Lust: vnd Baumgärten erbawen kan. Zum Andern, in was Form vnnd Gestalt die Adeliche Schlösser, wie nicht weniger auch für den Herren Stand, vnd Gräfl. dignitet, &c. die Palläst, Lust: Thiergärten, vnd Grottenwerck, mit vmbgebender Fortification, mögen zu Werck gesetzt werden. Drittens, ein newe Manier, die Fürstliche Palläst, so wol in den Stätten, als auch in den Vöstungen, vnd auff dem Land, mit jhren wol accommodirten Zimmern, Prospectivischen Credens Kästen, Sciene di Comedien, Bibiohteca vnd Kunst Kamern, beneben den Lust: Irz: Haag: vnd Thiergärten, sampt den Brunnen Grotten : vnd Wasserwercken, auch mit gebürender Fotification eingerzingelt, zuerbawen. Zum Viertten, wie die Rathhäuse, so wol auch die Dogana, oder Zoll: vnd Geschawhäuser, gleichfahls die Zimmer: vnd Werckhäuse, mit allen derselbigen wolbedürfftigen guten Commoditeten auffzurichtne seyen
出版Durch Johann Schultes, 1640
URLhttp://books.google.com.hk/books?id=xM7l2SWvJLcC&hl=&source=gbs_api
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