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Die südeuropäische Stadt des Mittelalters
註釋

Das frühe Auftreten der südeuropäischen Stadt wirft die Frage nach der Fortexistenz älterer römisch-spätantiker Traditionen auf. Zwar war das glanzvolle römische Städtewesen mitsamt seinen Institutionen schon in der Spätantike ‒ spätestens aber in den Stürmen der Völkerwanderungszeit ‒ untergegangen, doch hatten sich Grundelemente wie die Bezirksbezogenheit des Rechts und die darauf aufbauende bezirksbezogene Einwohnergemeinde erhalten. Durch die Rechtsverleihungen der mittelalterlichen Könige wurde aus der einfachen Einwohnergemeinde eine „gefreite“ Einwohnergemeinde und durch die Überlassung wesentlicher Selbstverwaltungsbefugnisse eine „verfasste“ Einwohner- oder Stadtgemeinde.

Das Ausmaß der Bürgerfreiheit war von Ort zu Ort durchaus verschieden, und die städtische Selbstverwaltung reichte von der niederen Gerichtsbarkeit und der Verwaltung des Gemeindebesitzes bis zur vollständigen rechtlichen Autonomie einiger Städte in Oberitalien und Andalusien. In Spanien wurde aber bereits im späten 13. Jahrhundert ein Teil dieser Autonomie durch die Könige wieder zurückgenommen, in Italien war sie stets umkämpft, aber auf Grund der Abwesenheit des kaiserlichen Stadtherrn faktisch in vielen Fällen vorhanden.

Stadtherrschaft war also im Süden Europas „geteilte Herrschaft“, d. h. Stadtherr und verfasste Bürgerschaft übten gemeinsam die Herrschaft in der Stadt aus, wobei die Aufgabenverteilung durch das Stadtrecht oder eine sonstige Privilegierung geregelt wurde.